KOSTEN
- Die Osteopathie ist grundsätzlich keine gesetzliche Kassenleistung. Einige GKVs zahlen allerdings einen Beitrag zu den Kosten, wenn ein Arzt diese Behandlung als notwendig in Ihrem Krankheitsgeschehen rezeptiert.
- Private Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn
a) in Ihrer Versicherung Heilpraktikerleistungen inkludiert sind
b) ein Rezept von einem Arzt über Osteopathie vorliegt, dann übernimmt die PK ganz oder teilweise - Bitte klären Sie im Vorfeld der Behandlungen mit Ihrer Krankenkasse die Bedingungen zur Übernahme der Kosten ab.
- Meine Behandlungen rechne ich mit Ihnen ab, unabhängig, ob Ihre Krankenkasse die erbrachten Leistungen übernimmt oder nicht.
- Ich behandle Privatpatienten, Kassenpatienten mit Heilpraktikerzusatzversicherung und Kassenpatienten als Selbstzahler.
- Ich rechne keine Krankengymnastik / Manuelle Therapie / Massagerezepte ab.